Gerne werden diese beiden Begriffe synonym füreinander benutzt: Buchführung und Buchhaltung. Hier wollen wir aber kurz auf den Unterschied hinweisen, bevor wir mit unserem dies monatigen Blogbeitrag fortfahren.
In der Buchführung beschäftigt sich man mit der Aufzeichnung aller Geschäftsvorgänge, welche auf Belegen basieren.
Die Buchhaltung hingegen, auch wenn es erst einmal sehr ähnlich klingen mag, beschäftigt sich mit allen anfallenden Geschäftsvorfällen, welche das Vermögen eines Unternehmens verändern. Zu diesen gehören z.B. die Löhne, Miete oder Materialaufwendungen.
Die doppelte Buchführung
Wie bei vielen Dingen im deutschen Recht, gibt es auch hier Pflichten, welche ein Unternehmen nachkommen muss. Viele Unternehmen sind hierbei verpflichtet, die doppelte Buchführung anzufertigen. Diese Pflicht können nur solche Unternehmen umgehen, welche in zwei aufeinanderfolgenden Jahren A) Nicht 60.000€ Jahresüberschuss und B) Keinen Umsatz von 600.000€ erwirtschaften.
Diese müssen zwar auch einen Abschlussbericht anfertigen, dieser ist aber weit weniger aufwendig.
Was bei der Buchführung beachtet werden muss
Schon bei dem Unterschied zwischen Buchführung und Buchhaltung ist klar erkennbar: Die einzelnen Punkte in einem Geschäft überschneiden sich schnell einmal. Dies wird besonders bei den Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Buchführung klar:
• Aufbewahrung und Sicherheit: Für die meisten Unterlagen eines Unternehmens, gilt eine Aufbewahrungspflicht von 6 bzw. 10 Jahren.
• Belegflicht/Richtigkeit: Für jede Buchung muss es einen Beleg geben und dieser muss, wie alle Geschäftsvorfälle, richtig gebucht werden. Dies geht nur, wenn die formelle und die materielle Richtigkeit eingehalten werden.
• Klarheit und Nachprüfbarkeit: Auch wieder zwei Grundsätze in der Buchführung, welche sich bedingen. Zunächst einmal müssen Aufzeichnungen so angelegt werden, dass auch Dritte diese verstehen und nachvollziehen können. Dies kann nur durch Übersichtlichkeit und Klarheit gewährleistet werden.
• Zeitgerechtheit: Außer es liegt eine Kassenführung vor, müssen Buchungen innerhalb einer angemessenen Frist durchgeführt werden. Hierbei ist auch wiederrum die zeitliche Reihenfolge einzuhalten.
Sollten Sie noch weitere Fragen haben oder wollen bei der Buchführung unterstützt werden, können Sie sich gerne bei uns melden.