Die Lohnbuchhaltung kann, gerade wenn Unternehmen nicht besonders groß sind, eine Menge Zusatzarbeit bedeuten. Gerade wenn sich Regulierungen ändern, wie z.B. die Änderung der zur Holpflicht bei Krankschreibungen, können bei Überlastung leider schnell Fehler entstehen. Auch die Zeit in der Pandemie hat für einige schnell notwendige Anpassungen geführt, wie die kurzzeitige Notwendigkeit für ein weiteres Konto für Gehälter, auf welche Buchhaltungen reagieren mussten.

Daher kann es sich sehr wohl lohnen, die Lohnbuchhaltung an eine Steuerberatung weiter zu geben. Gerade wenn man die Möglichkeiten zu DATEV bedenkt, sind hier Änderungen sehr schnell durchgeführt und können aktuell gehalten werden. Auch können Sie sich bei uns darauf verlassen, dass nahende Änderungen schnell für Sie als Information vorliegen und man entsprechend zusammen darauf reagieren kann. So können Lohnbuchhaltung und Lohnabrechnung immer sauber gehalten werden und zumindest in diesem Part sinkt das Risiko einer Betriebsprüfung deutlich.

Der Aufbau der Lohnbuchhaltung

Wie Sie sich denken können, ist diese Art der Buchhaltung in verschiedene Teilgebiete aufgeteilt, jede mit Ihren eignen Pflichten.

  1. Ein jedes Unternehmen liegt der Informationspflicht den Ämtern gegenüber. Aber es liegt in der Aufgabe der Lohnbuchhaltung, dieser Pflicht nachzukommen. So muss die Quellenbesteuerung ermittelt werden. Dazu ist es notwendig, dass die Lohnsteueranmeldung erfolgt. Ansonsten erhalten die Arbeitnehmer nicht Ihr Nettogeholt und müssten die Steuer selbst abführen.
  2. Der zweite Pflichtbereich dieser Art der Buchhaltung betrifft die Krankenkassen. Als Arbeitgeber muss ein Unternehmen einen Krankenkassenachweis haben. Für diesen muss der Arbeitnehmer bei der zugehörigen Krankenkasse angemeldet werden – wenn er seine Anstellung beginnt.
  3. Zu guter Letzt, wenn man das so sagen kann, steht die Datenerfassung. Alles was mit den Lohn zu tun hat, muss datiert und übermittelt werden. Die Vorschriften dazu sind in der so genannten Datenerfassungs- und Übermittlungsverordnung zusammengefasst.

Wenn Sie dazu Fragen haben oder eine Unterstützung wünschen, nehmen Sie doch gerne mit unserer Steuerkanzlei in Lübeck Kontakt auf!

 

Unterstützung bei der Lohnbuchhaltung