Die Kollegen aus der Buchhaltung ächzen oder wirken gereizt? Der Steuerberater ruft öfter als normal an? Dann könnte es sein, dass der Jahresabschluss vor der Tür steht – also ein großer Aufwand bewältigt werden muss.
Der Jahresabschluss – eine jährliche Pflicht
Der Jahresabschluss wäre ja nicht schon, natürlich überspitzt gesagt, schlimm genug – dazu kommen aber noch verschiedene andere Pflichten. So muss ein Unternehmen diesen, nachdem er angefertigt und überprüft wurde, ihn auch noch veröffentlichen. Über das ELSTER Portal geschieht dies seit 2013 elektronisch und findet sich anschließend im Bundesanzeiger und Handelsregister wieder.
Wer muss Ihn anfertigen?
Grob gesagt, betrifft der Jahresabschluss nur mittlere und größere Unternehmen. Da dies aber eine sehr abstrakte Bezeichnung ist, gibt es hier natürlich die entsprechenden Angaben:
• Alle Kapitalgesellschaften, also UGs, GmbHs usw., und auch so gut wie alle Kaufleute sind dazu verpflichtet, einen Jahresabschluss einzureichen, überprüfen zu lassen und zu veröffentlichen.
• Freiberufler und Kleinunternehmen müssen hingegen nur eine Einnahmen Überschuss Rechnung anfertigen.
• Wenn Einzelkaufleute in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren jeweils weniger als 600.000€ Umsatzerlöse und weniger als 60.000€ Jahresüberschuss vorzuweisen haben, müssen diese auch keinen Jahresabschluss anfertigen.
Was genau muss in den Jahresabschluss?
Die wichtigsten Bestandteile, die eine stetiger Pflege über des Jahres bedürfen, ist die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung; werden hier die Daten über das Jahr hinweg nicht ordentlich gepflegt, ist der Aufwand immens, diese doch noch korrekt darzustellen. Die Bilanz selbst muss selbstverständlich auch noch die Schlussbilanz enthalten.
Ist Ihr Unternehmen nicht börsennotiert, so muss außerdem ein Lagebericht und ein Anhang hinzugefügt werden.
Ist Ihr Unternehmen hingegen börsennotiert, so muss der Lagebericht auch angefertigt werden. Zudem muss eine Kapitalabflussrechnung und der Eigenkapitalsspiegel erstellt und mit veröffentlicht werden.
Wie Sie sehen, ist dies ein im Grunde ganzjähriger Prozess, der am Ende in einen großen Bericht endet. Unsere Steuerkanzlei aus Lübeck unterstützt Sie selbstverständlich gerne bei der Erstellung.