Ein weiteres Jahr ist fast vorbei, und es verlief anders, als wir es uns alle gewünscht hätten. Aber wie passt das zur Buchführung? Nun, mit all den Veränderungen, Zuschlägen, Vertragsanpassungen und anderen Herausforderungen ist es nicht immer einfach, alle Geschäftsvorfälle korrekt und zeitnah zu erfassen. Dennoch sollte jedem, der auch nur ansatzweise mit der Buchhaltung eines Unternehmens zu tun hat, bewusst sein, dass dies eine Verpflichtung ist.

Wie immer gilt hier: Der Aufwand hängt weitgehend von der Art und Größe des Unternehmens ab. Viele Unternehmen müssen die doppelte Buchführung durchführen, die als Vorbereitung für den Jahresabschluss dient. In turbulenten Jahren wie den letzten wird dies natürlich nicht einfacher.

Homeoffice, Kurzarbeit und die vorübergehende Mehrwertsteueränderung haben zusätzliche Arbeit mit sich gebracht. Neue Konten mussten eröffnet und natürlich dokumentiert werden – und unsere Mandanten können darauf zählen, dass wir sie dabei unterstützt haben.

Obwohl die meisten unserer Mandanten regelmäßig auf unserem Blog landen, gibt es immer wieder Neuunternehmer, die gerade erst ihr Unternehmen starten. Für diese ist der nächste Abschnitt gedacht. Hier möchten wir kurz und verständlich erklären, was der Begriff bedeutet.

Buchführung oder Buchhaltung – oft werden diese Begriffe gleichgesetzt – ist die zentrale Anlaufstelle für die Erfassung von Unternehmensdaten. Alle Zahlungen müssen hier erfasst und kategorisiert werden. Ob Geld in die Aktiva eines Unternehmens fließt oder die Passiva durch die Bezahlung von Rechnungen erhöht werden – die Buchführung muss diese Transaktionen mit Datum, Betrag, Beleg und anderen relevanten Informationen dokumentieren.

Wie bei vielen Dingen im deutschen Steuerrecht ist auch die Buchführung in verschiedene Kategorien unterteilt. Um es grob zu vereinfachen, kann man jedoch zwei Hauptzweige der Buchführung unterscheiden, die beide Teil des Rechnungswesens sind.

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