Die aktuelle Lage hat viele Unternehmen kalt erwischt. Besonders in der Gastronomie ist trotz staatlicher Unterstützung das Problem noch lange nicht überwunden. Kommende Lockerungen versprechen Erleichterung, dennoch gibt es mehr Dinge, die Sie tun können. Wir möchten Sie in diesen Monat, wenn Sie nicht eh schon darüber nachgedacht haben, auf zwei Möglichkeiten aufmerksam machen. Denn die Steuerstundung und Steuerherabsetzung können für Viele zumindest eine Teilerleichterung sein.

Was Sie auf jeden Fall beachten sollten!

Auch in der aktuellen Lage, wenn es knapp wird mit den Einnahmen Ihres Unternehmens, sollten Sie eines nicht tun: Ihre Steuerzahlungen auslassen. Diese einfach so aufzuschieben, bringt Ihnen nur mehr Schwierigkeiten, als Irgendetwas zu regeln. Mit Zuschlägen müssen Sie dann selbst in der aktuellen Krisenlage rechnen, im schlimmsten Fall sogar mit Pfändungen.
Sollte aber die Gefahr bestehen, dass Sie mit Ihren Zahlungen in Verzug geraten könnten, sollten Sie schnell reagieren.

In der aktuellen Lage wird schneller und vor allen Dingen großzügiger auf Anfragen reagiert als üblich – dies aber auch nur bis Ende des Jahres.
Dies bezieht sich auf die Steuerstundung und die Steuerherabsetzung welche Sie unter passenden Voraussetzungen in Anspruch nehmen können.

Die Steuerstundung ist dabei die häufigste Variante die in Anspruch genommen wird. Bei dieser werden die Steuerzahlungen entweder über mehrere Monate in Raten aufgeteilt. Als Alternative wird der Zahlungszeitraum ein paar Monate nach hinten verschoben. Im Moment geschieht dies Zinsfrei.

Bei der Steuerherabsetzung ist genau das, was der Name vermuten lässt: Eine Herabsetzung der Vorauszahlungen der Unternehmenssteuern.

Ein Antrag, den wir gerne für Sie einreichen, muss aber bestimmte Punkte enthalten:

  1. Was sind die genauen Gründe, welche zu Ihrem Auftragseinbruch geführt haben?
  2. Sind die oben genannten Ratenzahlungen für Sie eine Möglichkeit?
  3. Mit welchen Verlusten/Gewinnen rechnen Sie nun für dieses Jahr?

Gerne unterstützen wir Sie bei Ihrem Antrag. Unsere Kontaktdaten finden Sie wie immer an dieser Stelle.

Unterstützung in der aktuellen Lage