Auch wenn die private Steuererklärung für viele freiwillig ist, nehmen sich gerade dieses Jahr mehr diese vor. Generell gilt ja, dass wenn Sie zur Steuerklasse I gehören und “nur” Arbeitnehmer sind, können Sie diese auch nicht machen. Wir raten aber davon ab!

Gerade wenn Sie höhere Werbungskosten, außergewöhnliche Belastungen und Sonderausgaben haben, sollten Sie sich darum kümmern. Normalerweise werden diese bei der monatlichen Lohnsteuer abgezogen. Aber nur bis zu einem gewissen Betrag.

Damit hier keine Verwirrung herrscht eine kurze Erklärung der Begriffe:

  • Werbungskosten: Nein Sie als Arbeitnehmer betreiben keine Werbung hiermit. Viel mehr sind hiermit die Kosten gemeint, die für die Ausübung Ihres Berufes von Nöten sind. Ob nun notwendige Weiterbildung oder die Fahrt zur Arbeit – all dies sind Werbungskosten. Hier sind 1000€ pro Jahr eingeplant. Sind Ihre Kosten höher, können Sie diese durch eine Steuererklärung wieder reinholen.
  • Außergewöhnliche Belastungen: Auch hier ist es wichtig, wie hoch die eigentlichen Einkünfte sind. Erst wenn zumutbare Eigenbelastung überschritten ist, kann der eigentliche Steuersatz gesenkt werden. Dies ist leider von Fall zu Fall unterschiedlich. Betroffen sind davon z.B. Kosten die durch Krankheit, Pfleigeheime, häusliche Pflege etc.
  • Sonderausgaben: Bei diesen Ausgaben unterscheidet man zwischen den übrigen Sonderausgaben und Vorsorgeaufwendungen. Letztere beinhalten die Altersvorsorgeaufwendungen und sonstige Aufwendungen wie z.B. Beiträge für verschiedene Versicherungen.

Für den Fall, dass Ihre Steuererklärung freiwillig ist, müssen Sie aber die Fristen dennoch beachten. Sie haben immer vier Jahre Zeit, eine Steuererklärung einzureichen. Diese Jahr würde somit z.B. am 31. Dezember die Frist für die freiwillige Steuererklärung aus dem Jahr 2016 ablaufen.

Wann Arbeitnehmer eine Steuererklärung machen müssen

  • Sie haben Nebeneinkünfte die 410€ im Jahr übersteigen?
  • Sie haben mehr als eine Anstellung und somit Gehalt von mehreren Arbeitgebern?
  • Ihr Partner und Sie erhalten Lohn und sind Steuerklasse III und V oder nur Sie Steuerklasse IV?

In diesen und vielen anderen Fällen, sind Sie leider verpflichtet eine private Steuererklärung anzufertigen.

Vorsicht bei der privaten Steuererklärung