Wer unseren Blog verfolgt hat sollte aufgefallen sein, dass sich stetig Etwas im Steuerrecht getan hat. Gerade wenn es um Vereinfachungen ging oder die Arbeit von zu Hause das Thema war, wurden so manche Maßnahmen eingeführt. Auch wenn einige auslaufen sollten, wurden diese verlängert oder verändert. Wir wollen Ihnen dazu einen sehr knappen Überblick verschaffen.

  • Die Homeofficepauschale, welche eigentlich nur für 2020 gelten sollte, wurde nun doch nicht abgeschafft. Viel mehr wurde diese erweitert, so das nun ein Höchstbetrag von 1260€ steuermindernd angegeben werden kann; vorher waren dies 600€. Weiterhin ist hierfür ein Arbeitszimmer nicht erforderlich.
  • Auch beim Arbeitszimmer hat sich etwas getan. Hier kann nun ein Pauschalbetrag angegeben werden, statt des bisherigen Höchstbetrags. Weiterhin, wenn das Arbeitszimmer den Hauptausübungsorts der Beschäftigung ausmacht, kann bei einer genaueren Aufschlüsselung auch ein Wert über dem Pauschalbetrag erstattet werden.
  • Wie Sie sicherlich schon mitbekommen haben wurde, auf Grund des höher als geschätzten Arbeitsaufwandes, die Abgabe der Grundsteuererklärung bis zum 31.10.2022 verlängert.
  • Schlechte Nachrichten gibt es leider bei der Umweltprämie bei E-Autos. War vorher ein Zuschuss von bis zu 9000€ Euro möglich, wird dies nun auf maximal 4500€ zusammengekürzt. Liegt der Nettolistenpreis des Fahrzeuges bei 40.000€ bis 65.000€ so sind es sogar nur 3000€ Zuschuss.

Um der Inflation entgegen zu wirken, wurden einige Maßnahmen beschlossen – einige davon hier in Kürze:

  • Studenten und Fachschüler sollen durch eine weitere Einmalzahlung von 200€ entlastet werden.
  • Am 1.12.22 gab es eine Energiepauschale welche an Rentner ausgezahlt wurde – diese betrug 300€
  • Auch der Kinderzuschlag soll sich erhöhen. Dieser soll sich auf 250€ erhöhen.
  • Die so genannten Midijobs (eine Anstellungskategorie zwischen Minijob und Vollzeitbeschäftigung) erhalten eine höhere Grenze, seit dem 01.01.23. Diese beträgt nun 2.000€ pro Monat statt 1.600€
  • Auch erhöht sich der Grundfreibetrag auf 10.908€ seit dem 01.01.23 und soll auf 11.604€ zum 01.01.24 angehoben werden.

Dies sind selbstverständlich nur einige der Änderungen, die dieses Jahr anstehen.

Unsere Mandanten informieren wir weitaus umfangreicher und vorausschauend.

Ihre Steuerkanzlei Schultheiß aus Lübeck

Was gibt es Neues im Steuerrecht