Wie geht man mit Steuerbescheiden um?

Auch wenn dies wie eine kleine Wiederholung wirkt, kommt es leider immer noch oft genug vor, dass nicht richtig mit Steuerbescheiden umgegangen werden kann – besser gesagt, welche Informationen für einen relevant sind. Den Steuerbescheid erhält jeder, welche jemals eine Steuererklärung abgegeben hat. Das Finanzamt versendet diese auch nur dann – sollten Sie keine Erklärung abgegeben haben, sollten Sie auch eigentlich keinen Steuerbescheid erhalten.

Was genau ist in einen Steuerbescheid?

Der Steuerbescheid, den sie typischer Weise vom Arbeitsamt bekommen, besteht aus drei verschiedenen Seiten, welche Ihnen unterschiedliche Informationen liefern.
Die erste Seite listet Ihre persönlichen Daten, welche Sie mit der Steuererklärung abgegeben haben: Anschrift, Name, Geburtsdatum und ähnliche Informationen.
Zusätzlich kann die erste Seite eine sehr wichtige Information enthalten: Den Hinweis auf Nachzahlungen. Wenn diese anfallen sollten, darf nicht zuviel Zeit verstreichen. Sie erhalten nicht nur den Zeitraum, bis wann die Zahlung erfolgt sein muss, sondern auch die entsprechende Höhe.

Wenn Sie weitere Informationen für die Berechnung Ihrer Steuer erhalten möchten, müssen Sie die zweite und auch die dritte Seite genauer untersuchen. Hier werden diese genauer hergeleitet und ist im Zweifelsfall der Ansatzpunkt an dem man entsprechend eines Widerspruchs ansetzen kann. Auch wenn nicht gewollt, können auch dem Finanzamt hier Fehler unterlaufen, oder man findet Fehler bei den eignen Angaben.

Wenn sie Einspruch einlegen wollen, wie oben schon erwähnt, sollten Sie nicht zu lange warten. Lassen Sie sich einen Monat Zeit, so ist ein Einspruch leider nicht mehr möglich. Ab dann gilt der Steuerbescheid und ist auch nicht mehr anfechtbar.

Wie weiter oben schon erwähnt, unterstützten wir Sie gerne bei Ihrer Steuererklärung und bei dem Umgang mit Steuerbescheiden.

Was mach ich mit dem Steuerbescheid? Lübeck