Jedes Unternehmen wird mit dieser unangenehmen Unterbrechung des Arbeitsalltages konfrontiert: die Betriebsprüfung. Dabei unterscheidet man relativ grob zwischen zwei Arten der Prüfung:

  • Mit Vorankündigung: Hier wird meist eine Gesamtprüfung durchgeführt oder aber eine Sonderprüfung der Umsatz- oder Lohnsteuer. Diese Form wird auch als Außenprüfung bezeichnet und ist die häufigste Variante der Betriebsprüfung.
  • Ohne Vorankündigung: Selten wird auch eine Nachschau, eine Prüfung ohne Vorankündigung durchgeführt. Bei dieser wird der aktuelle Stand, also nicht wie beim ersten Punkt auch Informationen aus dem ganzen Jahr, einmal überprüft.

Wann “droht” die Betriebsprüfung?

Da es auch für das Finanzamt ein zusätzliche Anstrengung bedeutet, wird nicht ohne einen wirklichen Grund eine solche Überprüfung durchgeführt. Meist liegt es, wie so häufig, an den selben Punkten (von denen einige vermeidbar sind):

  1. Wie jeder Unternehmer weiss, ist es bei der Steuererklärung wichtig, dass die Zahlen gut genug erklärt werden. Woher bestimmte Kosten kommen, welche Einnahmen durch was gemacht wurden usw. Herrscht hier zu große Unklarheit, kann das schon einmal eine Betriebsprüfung zur Folge haben.
  2. Ein weiterer Grund ist genau so vermeidbar. Werden Fristen öfters nicht eingehalten bzw. die Steuererklärung erfolgt öfters zu spät, kann es auch dabei zu einer Prüfung kommen.
  3. Es sollte niemand wundern, dass wenn die Zahlen Rätsel aufgeben, eine Prüfung folgen kann – dies wurde ja schon im ersten Punkt erwähnt. Dies ist aber auch der Fall, wenn es starke Schwankungen in den Zahlen gibt, selbst wenn diese für das Unternehmen eigentlich positiv sind.
  4. Hatten Sie im vorherigen Jahr eine Prüfung, dann wird es danach auch eine weitere geben um zu sehen, ob sich die Dinge verbessert/geändert haben.

Ein Unternehmen hat, wenn sich die Besteuerungsgrundlagen auf Grund der Betriebsprüfung ändern, das Recht auf eine Schlussbesprechung. Bei dieser können einzelne Punkte näher überprüft und erörtert werden.

Gegen die nachfolgenden Steuerbescheide hat man selbstverständlich ein Recht auf Widerspruch.

Wir raten Ihnen daher an, schon im Vorfeld für eine gute Sortierung und Buchhaltung zu sorgen. Bei Fragen oder für eine Unterstützung, können Sie uns gerne kontaktieren.

Wie es zur Betriebsprüfung kommt