Immer mehr und mehr werden für Unternehmen und Mitarbeiter Zuwendungen interessanter. Immer mehr gehört es zum guten Ton, den Arbeitnehmern ein wenig mehr zu bieten – dringend notwendig in der heutigen Arbeitswelt. Zuwendungen haben, wenn man sie richtig anwendet, für Arbeitgeber und Arbeitnehmer einige Vorteile. Unter den richtigen Umständen sind diese nämlich steuerlich gesehen mitunter besser als eine einfache Lohnerhöhung. Dies liegt daran, dass weder die Lohn- noch die Sozialversicherungssteuer auf diese zusätzlichen Leistungen angewendet werden! Wenn Sie sich aber nicht ganz so sicher sind, was dazu zählt, unterstützt unsere Steuerkanzlei aus Lübeck Sie dazu gerne ausführlich.
Wir wollen Ihnen diesen Monat aber auch einen kleinen Überblick darüber verschaffen, was so möglich ist.
Viele Möglichkeiten bei Zuwendungen
- Fortbildungen: Gerade in technischen Berufen sind Fortbildungen nicht mehr wegzudenken. Gerade wenn diese dem Unternehmen nutzen, sollte man hier immer mal wieder sich mit dem Arbeitnehmer absprechen.
- Fahrtkostenerstattung: Warum dies vorteilhaft sein kann, muss nicht großartig diskutiert werden. Aber aufgepasst: Während des 9€ Tickets, wird auch nicht mehr als dieses erstattet!
- Betriebsveranstaltungen: Im Moment weniger möglich, aber bis zu 2 dieser Veranstaltungen können als Zuwendung gezählt werden können. Dies aber nur, wenn maximal 110€ (einschließlich Umsatzsteuer) pro Mitarbeiter verwendet werden. Dies gilt im Übrigen auch für so etwas wie Betriebsfahrten. Werden hierbei 110€ überschritten, muss der Betrag darüber versteuert werden.
- Aufmerksamkeiten/Geschenke: Wer im letzten Monat aufgepasst hat, weiss das auch dies möglich ist. Hier darf aber ein Wert von 60€ nicht überschritten werden. Um es noch einmal zu betonen: Geldzuwendungen zählen nicht dazu.
- Bei monatliche Zuwendungen können auch geleistet werden um z.B. Tankgutscheine zu bezahlen. Wird hier der Betrag von 44€ überschritten, so wird nicht nur Alles darüber besteuert, sondern der Gesamtbetrag.
- Gesundheitsförderung: Gibt es hier bestimmte Maßnahmen, welche ein Arbeitnehmer in Anspruch nehmen möchte, können hier bis zu 500€ im Jahr dazu gegeben werden. Sport- und Yogakurse, Rückentraining, Massagen, Seminare zur Stressbewältigung usw.
- Überlassung von betrieblichen Handys/Smartphones oder Computern zur privaten Nutzung
- Kindergartenzuschüsse außerhalb des eignen Haushaltes
Bei Fragen gilt wie immer: Unsere Steuerkanzlei aus Lübeck ist gerne für Sie da!