Wie kann man Zuwendungen nutzen

Es hat ein neues Arbeitsjahr begonnen – besser läuft schon seit 2 Monaten. Für viele Arbeitnehmer und Arbeitgeber haben sich leider viele Dinge stark verändert. Die geplante Lohnerhöhung wird so für manchen leider flach fallen. Ein Arbeitgeber sollte sich aber überlegen, ob nicht zumindest Zuwendungen möglich sind. Dies hält die Arbeitgeber bei Laune und stellt einen netten kleinen Bonus dar.

Viele dieser Sonderleistungen haben außerdem einen entscheidenden Vorteil. Im Gegensatz zur einer Erhöhung des Lohnes, fallen bei einigen Zuwendungen keine zusätzliche Lohn- und / oder Sozialversicherungssteuer an. Davon profitieren nun wiederum Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Beispiele für Zuwendungen

Wir wollen Ihnen aber nicht nur diesen Monat von den Vorteilen vorschwärmen, sondern Ihnen auch einige Beispiele nennen:

  • Fahrtkostenerstattung: z.b. Ticket für die öffentlichen Verkehrsmittel.
  • Fortbildungen: Solange diese dem Interesse des Arbeitgebers/des Unternehmens dienen, können auch diese als Zuwendung genutzt werden.
  • Betriebsveranstaltungen:  Im Moment weniger möglich, aber bis zu 2 dieser Veranstaltungen können als Zuwendung gezählt werden können. Dies aber nur, wenn maximal 110€ (einschließlich Umsatzsteuer) pro Mitarbeiter verwendet werden. Dies gilt im Übrigen auch für so etwas wie Betriebsfahrten. Werden hierbei 110€ überschritten, muss der Betrag darüber versteuert werden.
  • Aufmerksamkeiten/Geschenke: Wer im letzten Monat aufgepasst hat, weiss das auch dies möglich ist. Hier darf aber ein Wert von 60€ nicht überschritten werden. Um es noch einmal zu betonen: Geldzuwendungen zählen nicht dazu.
  • Bei monatliche Zuwendungen können auch geleistet werden um z.B. Tankgutscheine zu bezahlen. Wird hier der Betrag von 44€ überschritten, so wird nicht nur Alles darüber besteuert, sondern der Gesamtbetrag.
  • Gesundheitsförderung: Gibt es hier bestimmte Maßnahmen, welche ein Arbeitnehmer in Anspruch nehmen möchte, können hier bis zu 500€ im Jahr dazu gegeben werden. Sport- und Yogakurse, Rückentraining, Massagen, Seminare zur Stressbewältigung usw.
  • Überlassung von betrieblichen Handys/Smartphones oder Computern zur privaten Nutzung
  • Kindergartenzuschüsse außerhalb des eignen Haushaltes

Bei Fragen gilt wie immer: Unsere Steuerkanzlei aus Lübeck ist gerne für Sie da!

Zuwendungen – Gutes für den Arbeitnehmer